Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Anspruch
Wir sind bestrebt, unsere Website sowie unsere Dienstleistungen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür ist insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Diese Erklärung informiert über den Stand der Barrierefreiheit unserer Angebote und die bestehenden Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Rückmeldung.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Insbesondere im Zusammenhang mit:
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen
Schloss Ribbeck ist ein historisches Schloss und eine Kultur- und Begegnungsstätte mit Restaurant und Museum.
Unsere Angebote umfassen unter anderem:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind einzelne Inhalte und Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wir setzen unter anderem folgende Maßnahmen um:
Unsere Veranstaltungsräume sind stufenlos erreichbar und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich.
Es stehen barrierefreie Toiletten zur Verfügung.
Auf Anfrage stellen wir Informationen und Angebote in leicht verständlicher Sprache bereit.
Unsere Website wird regelmäßig überprüft und orientiert sich an den Standards der WCAG 2.1 (Level AA).
Unsere Mitarbeitenden stehen unterstützend zur Seite und sind im Umgang mit unterschiedlichen Bedürfnissen sensibilisiert.
Für hörgeschädigte Personen bieten wir auf Anfrage geeignete Unterstützungssysteme an.
Geplante Maßnahmen
Erstellung und Überprüfung
Letzte Überprüfung: 28.05.2025
Die Bewertung des Standes der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontakt
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen. Informationen zur zuständigen Durchsetzungsstelle finden Sie auf den offiziellen Seiten des Landes Brandenburg.
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